Dr. von Schilcher ist berechtigt, den sogenannten „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ zu führen. Diese Berechtigung wurde nun von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) rezertifiziert, das heißt, die Berechtigung wurde erneut bestätigt. Voraussetzung dafür waren neben erfolgreicher praktischer Tätigkeit verschiedene fachspezifische Fortbildungen. Die Rezertifizierung erfolgt alle fünf Jahre und ist nun bis 2025 gültig.
Ein „Tätigkeitsschwerpunkt ist eine offizielle Bezeichnung und ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über besonderes Fachwissen sowie jahrelange Berufserfahrung verfügt. Die Qualifikation wird unter anderem durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen und einer festgelegten Anzahl durchgeführter Implantationen nachgewiesen.